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Laufend Fliesen Restposten auf Lager

  1. Heizen Sie ausschließlich mit naturbelassenen, lufttrockenem Holz in Scheiten oder Stücken mit maximal 20 % Restfeuchte. Anhaftende Rinde kann mit verfeuert werden.
  2. Heizholz wird am besten zwischen Dezember und Februar geschlagen und sofort - vor dem Lagern! - gespalten. Das Austrocknen des Holzes wird so wesentlich gefördert. Die einzelnen Scheite dürfen 10 bis maximal 20 Zentimeter Umfang haben.
  3. Heizholz muß vor dem Verbrennen 2 bis 3 Jahre luftig, vor Regen und vor Feuchtigkeit geschützt, gelagert werden. Nach 2 bis 3 Jahren Lagerzeit hat das Holz nur noch maximal 15 bis 20 % Restfeuchte. Es heizt hervorragend und verbrennt schadstoffarm.
  4. Heizholz lagert am besten unter einem vorgezogenen Dach oder in einer luftigen Holzhütte. Wenn es zu Kreuzstapeln aufgeschichtet wird, lagert es am besten.
  5. Lagern Sie ihr frischgeschlagenes Heizholz nicht im Keller. Dort kann es nicht austrocknen, sondern stockt. Nur ganz trockenes Holz kann in einem gut belüfteten Keller gelagert werden.
  6. Heizholz darf niemals in eine Plastikplane eingepackt werden. Holz braucht Luft und Wind zum Trocknen.
  7. Wenn Sie ganz sichergehen wollen, daß Sie trockenes Heizholz haben: Bitten Sie Ihren Kachelofenbauer, Ihr Heizholz zu untersuchen. Er hat ein Brennholzfeuchte-7 Meßgerät. Die Elektrode wird ins Holz geschlagen, die Holzart eingestellt - und schon zeigt das Gerät exakt die Restfeuchte an.
  8. Holz verschiedener Baumarten hat unterschiedliche Heizwerte. Wer Holz nach Gewicht kauft, kommt bei Nadelholz am besten weg - aber trocken muß es sein! Wer das Holz für den Kachelofen nach Raummetern bemessen kauft, der nimmt besser Laubholz.
  9. Eichen- und Buchenholz hat den höchsten Heizwert nach Volumen. Ein Raummeter luftgetrocknetes Laubholz mit 15% Restfeuchte - das sind rund 450 Kilogramm Holz - enthält soviel Heizenergie wie 210 Liter Heizöl oder 385 Kilogramm Braunkohlebriketts. Soviel fossile Energie wird eingespart, wenn stattdessen mit Holz im Kachelofen geheizt wird.
  10. Halten Sie sich immer genau an die Bedienungsanleitung und verwenden Sie ausschließlich die vom Hersteller genehmigten Brennstoffe. Müll zu verheizen ist streng verboten!

Ofensteuerung: Dient dem alleinigen Zweck in den jeweiligen Abbrandstufen die richtige Verbrennungsluftmenge zuzuführen. Wirkungsgrad und Emissionsverhalten werden dadurch optimiert. Damit wird der saubere und komfortable Betrieb eines Holzofens erreicht.

Strahlungswärme: Kommt direkt von der Oberfläche der Kacheln (Grundofen); Sichtscheibe

Konvektionswärme: Kalte Raumluft strömt über die untere Öffnung ins innere des Ofens, wird am Heizeinsatz erwärmt und strömt als warme Luft in den Raum zurück.

Emission: Ausstoß, meist in Verbindung mit Schadstoffen

Immission: Bezeichnet im Umweltschutz die Einwirkung von schädlichen Stoffen auf die Nachbarschaft und die Atmosphäre

Raumluftabhängig: Wenn der Sauerstoff (ist für die Verbrennung notwendig) aus dem Raum entzogen wird

Raumluftunabhängig: Wenn der Sauerstoff über eine Leitung von außen zugeführt wird, dass heißt, für die Verbrennung wird keine Raumluft entzogen

Feinstaub: Ab dem 01.01.2014 ist für Kamine, Kachelöfen und Kaminöfen die Einhaltung der Stufe 1 nachzuweisen. Der weitere Betrieb ist nur gestattet, wenn die Grenzwerte für Staub und CO nicht überschritten werden. Das kann über die Herstellerbescheinigung oder eine „Vor-Ort-Messung“ durch den Schornsteinfeger erfolgen -> Bestand von Altanlagen

Bei Grundöfen besteht keine Sanierungspflicht! Sie müssen keine nach geschaltete Einrichtung zur Staubminderung einbauen lassen.

Kann bis einschließlich 31.12.2013 bei Kaminöfen kein Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte erbracht werden, sind die Anlagen in Abhängigkeit des Datums auf dem Typenschild zu folgenden Zeitpunkten außer Betrieb zu nehmen oder nachzurüsten.

Datum auf dem Typenschild

Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außenbetriebnahme

Datum nicht mehr feststellbar oder bis einschließlich 31.12.1974

31.12.2014

01.01.1975 – 31.12.1984

31.12.2017

01.01.1985 – 31.12.1994

31.12.2020

01.01.1995 bis in Kraft treten der Verordnung

31.12.2024

Sprechen Sie uns an, wenn Sie fragen dazu haben!

Die Firma Grottenthaler hat für uns im Sommer 2020 Fliesenlegearbeiten durchgeführt. Böden im Eingangsbereich und in der Küche, sowie zwei Bäder waren komplett zu erneuern. Was man eben so braucht, wenn man ein Haus umbaut. Dabei hat er uns umfassend über die verschiedenen Möglichkeiten beraten und die Arbeiten in enger Abstimmung mit uns ausgeführt. Obwohl die zunächst ausgewählten Fliesen im Frühjahr 2020 nach langer Wartezeit dann doch nicht lieferbar waren, war alles zum Einzugstermin fertig. Wir danken für die große Flexibilität und die Ausführung der Arbeiten in handwerklicher Top-Qualität.

Jürgen S.

Seit vielen Jahren begleitet uns die Firma Grottenthaler bei allen Projekten rund um unsere Öfen und Renovierung unseres alten Bads als auch der Neuanlage unseres Bads im ersten Stock. Wir sind mehr als zufrieden.

Thomas W.